Bewerbungen/Bewerbungsverfahren
Der Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erhebt und verarbeitet Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des jeweiligen Bewerbungsverfahrens. Eine Verarbeitung kann auch im Wege der elektronischen Bearbeitung erfolgen. Dies erfolgt insbesondere dann, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf elektronischem Wege, z.B. per E-Mail oder über ein auf der Website befindliches Webformular an den Verantwortlichen für die Verarbeitung übermittelt. Kommt es sodann zu einem Anstellungsvertrag zwischen dem Bewerber und dem Verantwortlichen für die Verarbeitung der Daten, werden die Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und gespeichert. Rechtliche Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten ist Art. 6 Abs. 2 lit. b) DSGVO. Diese gesetzliche Grundlage bildet das berechtigte Interesse zur Erfüllung eines Vertrages bzw. von vorvertraglichen Maßnahmen. Wird kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Ein berechtigtes Interesse in diesem Sinne kann beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sein.
Menden, im Mai 2018